Allgemeine Geschäftsbedingungen

DTC Advisors GmbH

Stand: 01.07.2022

1         Allgemeines

  1. Aufträge von DTC Advisors GmbH, im Folgenden „DTC Advisors“, werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.

2         Leistungen von DTC Advisors

  1. Die Tätigkeit von DTC Advisors besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung, insbesondere im Hinblick auf Digitalstrategie, E-Commerce-Strategie sowie deren Realisierung.
  2. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von DTC Advisors empfohlenen oder mit DTC Advisors abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn DTC Advisors die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.
  3. Der konkrete Inhalt und Umfang der von DTC Advisors zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten und von DTC Advisors bestätigten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird DTC Advisors den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch DTC Advisors auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
  4. DTC Advisors legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zu Grunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist DTC Advisors nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von DTC Advisors Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
  5. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil der Beratungsleistungen von DTC Advisors.
  6. Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von DTC Advisors gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von DTC Advisors und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und der DTC Advisors einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von DTC Advisors für den Kunden trägt oder diese übernimmt.
  7. Die Bereitstellung der Arbeitsergebnisse von DTC Advisors kann auf elektronischem Wege, beispielsweise durch Versand per E-Mail oder durch Ablage auf einem zuvor benannten Server, erfolgen.

3         Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Auftraggeber ist verpflichtet, DTC Advisors im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert DTC Advisors unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
  2. Der Auftraggeber stellt DTC Advisors die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
  3. Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von DTC Advisors die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist DTC Advisors nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann DTC Advisors dem Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

4         Vergütung

  1. Die Leistungen von DTC Advisors werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei DTC Advisors geltenden Netto-Tagessätzen in Höhe von EUR 2.300,- zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Reise- und Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.
  2. Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von DTC Advisors nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist DTC Advisors berechtigt, weitere Tätigkeiten so lange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann DTC Advisors nach vorangegangener schriftlicher Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann DTC Advisors dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
  3. Zeit- und Vergütungsprognosen von DTC Advisors in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von DTC Advisors nicht beeinflusst werden können oder zum Angebotszeitpunkt nicht vollständig absehbar sind.
  4. Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen von DTC Advisors zu vergüten. Dasselbe gilt für Überschreitungen bis zu 20%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen.
  5. Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann DTC Advisors einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.
  6. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5         Zahlungsmodalitäten

  1. Die Abrechnung der von DTC Advisors erbrachten Leistungen erfolgt, sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde, aufwandsbasiert zum Monatsende. DTC Advisors stellt eine entsprechende Leistungsübersicht in Form eines Tätigkeitsnachweises bereit. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist DTC Advisors in der Wahl der Form der Leistungsübersicht frei.
  2. Die Rechnungen von DTC Advisors werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden umgehend fällig. Akontorechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 10. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von DTC Advisors angegebene Konto zu überweisen. Abschlussrechnungen sind spätestens am 15. Kalendertag nach Fälligkeit auf das von DTC Advisors angegebene Konto zu überweisen.
  3. Der Auftraggeber kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8% p.a. oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses.
  4. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen, soweit nicht § 354a HGB entgegensteht; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

6         Haftung

  1. Die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund und insbesondere wegen Verlust der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit oder der Integrität von Daten oder daraus erwachsenden Folgeschäden – ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht
    1. soweit DTC Advisors oder deren Vertretern, Arbeitnehmern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt
    2. für fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch DTC Advisors oder deren Erfüllungsgehilfen
    3. für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten wird auf solche Schäden begrenzt, mit denen vernünftiger Weise zu rechnen ist, die Haftung pro Schaden beträgt jedoch maximal Euro 100.000,-.

2. Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen DTC Advisors verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.

7         Geheimhaltung und Datenschutz

  1. DTC Advisors verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie auf Grund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
  2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, sämtliche Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Berater unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.

8         Höhere Gewalt

  1. Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, die die Dienstleistung von DTC Advisors unmöglich oder nur eingeschränkt möglich machen, so wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Zu Fällen höherer Gewalt zählen behördliche Eingriffe, unverschuldete Betriebsbehinderungen durch Unwetter (Blitzschlag, Feuer, Wasser, Schnee und Eis), Ausfall von Telekommunikationsnetzen und – rechnern, Ausfall des IT-Systems, unverschuldete Unfälle während der Anreise, Personalausfall, usw.
  2. Da es sich bei den Leistungen von DTC Advisors im Regelfalle um spezifische personengebundene Dienstleistungen handelt, wird DTC Advisors im Falle von Krankheit oder Quarantäne (explizit bei COVID-19 auch im Familienumfeld) von der Leistungserbringung freigestellt oder eine Leistungserbringung auf einen späteren Zeitraum verschoben.

9         Schlussbestimmungen

  1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Schwäbisch Hall.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwäbisch Hall.